Bioabfall
Zusätzlich zu der Eigenkompostierung gibt es die Möglichkeit, Folgendes in der Biotonne zu entsorgen:
- Obst- und Gemüseabfälle
- pflanzliche Speisereste und Brotreste
- alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
- Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
- Fallobst
Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen.
In Wien beispielsweise sind tierische Abfälle nicht für die Biotonne geeignet und müssen im Restmüll entsorgt werden.
Biogene Abfälle sollten ohne Plastiksackerl in die Biotonne geworfen werden. Das gilt, wenn möglich, auch für Sackerl aus Papier oder zertifiziert biologisch abbaubarem Kunststoff.
Für die Entsorgung von Bioabfall örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (Stadt Wien)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.