Bioabfall

Zusätzlich zu der Eigenkompostierung gibt es die Möglichkeit, Folgendes in der Biotonne zu entsorgen:

  • Obst- und Gemüseabfälle
  • pflanzliche Speisereste und Brotreste
  • alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
  • Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
  • Fallobst

Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen.

In Wien beispielsweise sind tierische Abfälle nicht für die Biotonne geeignet und müssen im Restmüll entsorgt werden.

Biogene Abfälle sollten ohne Plastiksackerl in die Biotonne geworfen werden. Das gilt, wenn möglich, auch für Sackerl aus Papier oder zertifiziert biologisch abbaubarem Kunststoff.

Für die Entsorgung von Bioabfall örtlich zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.