Eidesstattliche Erklärung

Sinnverwandte Begriffe: Erklärung an Eides statt, Eidesstättige Erklärung

Eine Eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt. Dieses "Bescheinigungsmittel" findet sich in verschiedenen Rechtsmaterien und ist dort jeweils genauer gesetzlich geregelt. Die Erklärung erfolgt in der Regel mit Datum und Unterschrift der/des Erklärenden.

Eine wahrheitswidrige Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiel:

"Ich erkläre eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe."

"Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe."

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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