Befreiung von der Normverbrauchsabgabe

Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit) zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit.

Voraussetzungen

Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass für das Kraftfahrzeug die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen wird. Zusätzlich muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) dem zuständigen Finanzamt gemeldet und das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank gesperrt werden.

Informationen zur Befreiung von der NoVA für Menschen mit Behinderungen (BMF)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.