Beratungsstellen bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Spezialisierte Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt unterstützen Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind.
Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder online stattfinden. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Beratung ist auch in der Muttersprache oder mit Dolmetscherinnen möglich (je nach Beratungsstelle).
Die Beratungsstellen bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- bieten einen geschützten Raum zum Reden,
- helfen, das Erlebte einzuordnen und informieren über Rechte und Handlungsmöglichkeiten,
- begleiten auf Wunsch zu Polizei, Ärztinnen/Ärzten und Gericht,
- stärken Betroffene, damit sie wieder mehr Sicherheit und Kontrolle über ihr Leben gewinnen und
- informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.
In allen neun Bundesländern gibt es eigene Beratungsstellen bei sexueller Gewalt.
Weiterführende Informationen
- Österreichweiter Überblick der Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt (BAFÖ)
- In Wien besteht zusätzlich der 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.