Beratungsstellen bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Spezialisierte Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt unterstützen Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind.

Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder online stattfinden. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Beratung ist auch in der Muttersprache oder mit Dolmetscherinnen möglich (je nach Beratungsstelle).

Die Beratungsstellen bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen

  • bieten einen geschützten Raum zum Reden,
  • helfen, das Erlebte einzuordnen und informieren über Rechte und Handlungsmöglichkeiten,
  • begleiten auf Wunsch zu Polizei, Ärztinnen/Ärzten und Gericht,
  • stärken Betroffene, damit sie wieder mehr Sicherheit und Kontrolle über ihr Leben gewinnen und
  • informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.

In allen neun Bundesländern gibt es eigene Beratungsstellen bei sexueller Gewalt.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.