Studienbeitrag
Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus zu entrichten. Von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten werden ein Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester sowie der ÖH-Beitrag eingehoben. Studierende, die zu mehreren Studien (auch an mehreren Universitäten) zugelassen sind, haben den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.