Studienbeitrag

Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus zu entrichten. Von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten werden ein Studienbeitrag von 726,72 Euro pro Semester sowie der ÖH-Beitrag eingehoben. Studierende, die zu mehreren Studien (auch an mehreren Universitäten) zugelassen sind, haben den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.