Listenhunde (sogenannte Kampfhunde)
- Allgemeines zur Haltung von Listenhunden
- Haltung von Listenhunden im Burgenland
- Haltung von Listenhunden in Kärnten
- Haltung von Listenhunden in Niederösterreich
- Haltung von Listenhunden in Oberösterreich
- Haltung von Listenhunden in Salzburg
- Haltung von Listenhunden in der Steiermark
- Haltung von Listenhunden in Tirol
- Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
- Haltung von Listenhunden in Wien
Aktuelle Informationen über die Haltung von Listenhunden bzw. "Kampfhunden" in Österreich, "auffällige" Hunde, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.