Herde und Backöfen

Folgende Tipps helfen dabei, beim Kochen und Backen Energie zu sparen:

  • Die Größe des Topfes bzw. der Pfanne sollte der Größe der Kochplatte entsprechen.
  • Beim Kochen sollten Töpfe und Pfannen mit geeigneten Deckeln verschlossen sein. Damit reduziert sich der Energieverbrauch um ungefähr zehn bis dreizehn Prozent und die Kochzeit verkürzt sich.
  • Zum Kochen sollte nie mehr als die notwendige Menge Wasser erhitzt werden. Zum Garen von Erdäpfeln und Gemüse genügen wenige Zentimeter Wasser.
  • Oft kann Wasser mit dem elektrischen Wasserkocher effizienter und kostengünstiger erhitzt werden als mit dem Elektroherd.
  • Mit einem Schnellkochtopf (Dampfdrucktopf) kann besonders energiesparend gekocht werden.
  • Die Kochplatte bzw. der Backofen sollten rechtzeitig auf eine niedrigere Temperatur gestellt oder ganz abgeschaltet werden, um die Restwärme zu nutzen.
  • Wer beim Backen mit Umluft arbeitet, kann den Energieverbrauch erheblich verringern (bis zu 20 Prozent).

Beim Kauf von neuen strombetriebenen Kochfeldern sollte beachtet werden, dass ein Glaskeramikkochfeld energieeffizienter ist als eine Kochmulde mit gusseisernen Platten. Mit Induktionstechnik wird am effizientesten gekocht, allerdings sind dafür spezielle Kochtöpfe und Pfannen notwendig. Da beim Induktionsherd durch ein magnetisches Wechselfeld Hitze im Boden des Kochgefäßes erzeugt wird, muss der Boden des Topfes bzw. der Pfanne aus elektrisch leitfähigem, magnetischem Material bestehen.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
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   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.