Wohnungseigentum

Tipp:

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich überlegen, ob die Wohnung für den Eigenbedarf oder zur Weitervermietung genutzt werden soll. Im Falle einer Weitervermietung sollten folgende Aspekte beachtet werden: geförderte Eigentumswohnungen können nur in Ausnahmefällen und nur mit der Zustimmung der Wohnbauförderungsstelle des Landes oder erst nach gänzlicher Tilgung des Förderungsdarlehens vermietet werden; bei frei finanzierten Eigentumswohnungen ist dies hingegen jederzeit möglich.

Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.