Abmeldung aus Österreich

Allgemeine Informationen

Wer Österreich verlässt und damit verbunden auch den hiesigen Wohnsitz aufgibt, muss innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes die Abmeldung vornehmen. Die für diese Abmeldung zuständige Behörde ist diejenige Meldebehörde, bei der die Anmeldung erfolgt ist. Die Abmeldung muss in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde erfolgen. In Wien ist die Abmeldung eines Wiener Wohnsitzes in jedem Wiener Meldeservice – unabhängig vom Wohnbezirk – möglich.

Verfahrensablauf

Bei der Abmeldung wird zugleich die neue Adresse bei der zuständigen Behörde deponiert. Sollte die neue Adresse im Detail nicht bekannt sein, kann zumindest das Zielland genannt werden, z.B. Deutschland.

Für den Fall, dass der österreichische Wohnsitz beibehalten werden soll, sind allfällige weitere Wohnsitze ebenfalls bei der Meldebehörde anzugeben. Somit können wichtige Schriftstücke bei Bedarf weitervermittelt werden. Nachsendeauftrag: Die Inanspruchnahme eines Nachsendeauftrages oder eines Postfaches ist empfehlenswert. Ergibt sich die definitive neue Adresse erst im Laufe des Auslandsaufenthaltes, wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch unter Umzug oder auf der "AuslandsösterreicherInnen-Website (BMEIA)" unter "Übersiedlung ins Ausland (BMEIA)".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.