Förderungen für Kunstschaffende Oberösterreich
Allgemeine Informationen
Das Land Oberösterreich vergibt Förderungen zum Thema Kultur des Landes Oberösterreich in den Bereichen:
- Amateurtheater, Blasmusik und Volkskultur
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Denkmalpflege
- Filmförderung
- Gedenk- und Erinnerungskultur
- Kinder, Jugend und Schulen
- Literatur
- Museen
- Musik
- Wissenschaft
- Zeitkultur
- Kulturelle Infrastruktur
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 2. Oktober 1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich (Oberösterreichisches Kulturförderungsgesetz)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.