Religionsgemeinschaften in Österreich – Statistik

Seit der Volkszählung 2001 dürfen in Österreich bei Volkszählungen keine Daten zur Religionszugehörigkeit mehr erhoben werden. Aus diesem Grund gibt es keine von Seiten des Staates erfassten aktuellen Mitgliederzahlen von in Österreich vertretenen Religionsgemeinschaften.

Jedoch werden von manchen Religionsgemeinschaften regelmäßig statistische Daten zur Mitgliederzahl veröffentlicht, die auf eigener Zählung basieren. So gab es laut der Österreichischen Bischofskonferenz mit Stichtag 31. Dezember 2022 4,73 Millionen Katholikinnen/Katholiken in Österreich. Die Evangelische Kirche A.u.H.B. zählte im Jahr 2024 laut eigenen Angaben insgesamt 325.314 Mitglieder.

In Bezug auf manche andere Religionen gibt es lediglich Schätzungen betreffend ihre Mitgliederzahl. So wird zum Beispiel in der Studie "Demographie und Religion in Österreich", herausgegeben vom Österreichischen Integrationsfonds, die Anzahl der Musliminnen/Muslime für das Jahr 2016 mit rund 700.000 angegeben. Der Islam wäre somit – nach der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche – die zweitgrößte Glaubensrichtung in Österreich.

Rechtsgrundlagen

Registerzählungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 25.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.