Fütterung und Pflege von Hunden

Folgende Punkte sind bei der Fütterung und Pflege eines Hundes zu erfüllen:

  • Wasser in ausreichender Menge und Qualität muss dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Der Hund muss mit geeignetem Futter ausreichend versorgt werden.
  • Der Hund muss regelmäßig, seiner Rasse entsprechend gepflegt werden.
  • Für die Gesundheit des Hundes ist Sorge zu tragen.
  • Bleibt der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug, ist für ausreichend Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Der Aufenthaltsbereich des Hundes muss sauber und frei von Ungeziefer gehalten werden. Hundekot ist täglich zu entfernen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.