Befristetes Arbeitsverhältnis
Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:
- Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist (USP)
- Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes
Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung
- im Interesse der Arbeitnehmerin,
- für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
- zu Ausbildungszwecken,
- für die Zeit der Saison oder
- zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,
abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen
§§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.