Pensionswegfall

Zu einem Wegfall einer vorzeitigen Alterspension kommt es, wenn während des Pensionsbezuges

  • eine sonstige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat (Wert für 2026) übersteigt. Die Pension fällt für jeden Monat weg, in dem die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.
  • selbstständig ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, dessen Einheitswert 2.400 Euro übersteigt.

Eine vorzeitige Alterspension fällt nicht weg, wenn und solang im Kalenderjahr (in Summe) 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden (das sind 220,44 Euro im Jahr 2026). Der Wegfall tritt somit erst ab dem Monat ein, in dem diese Überschreitungsbeträge im Kalenderjahr erstmals die genannten Grenzen überschreiten.

Hinweis:

Zu einem Wiederaufleben der weggefallenen Pension kommt es, wenn die oben genannten Punkte wegfallen. Dies setzt eine Meldung durch die Pensionistin/den Pensionisten an den zuständigen Pensionsversicherungsträger voraus.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.