Zahlungsmöglichkeiten im Internet

Auch im Internet kommen die herkömmlichen Bezahlungssysteme zur Anwendung: Überweisungen, Lastschriftabbuchungen, Zahlungen mit Kreditkarte, mit dem Handy oder per Nachnahme. Es ist ratsam, die Bezahlung durch Vorauskasse, also die Bezahlung der Ware vor dem Erhalt, generell zu vermeiden.

Tipp:

Bei der Bezahlung sollte bei der Eingabe der Daten immer darauf geachtet werden, dass diese über eine SSL-verschlüsselte Internetseite eingegeben werden. Die SSL-Verschlüsselung ist daran zu erkennen, dass die Webseite mit https://www beginnt und im Browser das Schlosssymbol geschlossen aufscheint. – Nähere Informationen zur sicheren Bezahlung im Internet finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.

Saferinternet.at

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.