Zahlungsmöglichkeiten im Internet
Auch im Internet kommen die herkömmlichen Bezahlungssysteme zur Anwendung: Überweisungen, Lastschriftabbuchungen, Zahlungen mit Kreditkarte, mit dem Handy oder per Nachnahme. Es ist ratsam, die Bezahlung durch Vorauskasse, also die Bezahlung der Ware vor dem Erhalt, generell zu vermeiden.
Bei der Bezahlung sollte bei der Eingabe der Daten immer darauf geachtet werden, dass diese über eine SSL-verschlüsselte Internetseite eingegeben werden. Die SSL-Verschlüsselung ist daran zu erkennen, dass die Webseite mit https://www beginnt und im Browser das Schlosssymbol geschlossen aufscheint. – Nähere Informationen zur sicheren Bezahlung im Internet finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.