Erkennungsmerkmale einer Abhängigkeitserkrankung

Betroffene Personen, egal ob Suchtkranke selbst oder Menschen aus deren Umfeld, sollten darüber informiert sein, welche Merkmale für eine Abhängigkeitserkrankung bezeichnend sind (am Beispiel der Substanzabhängigkeit):

  • Starker Wunsch nach einer psychoaktiven Substanz
  • Kontrollverlust über die Menge und das Ende des Konsums
  • Fortführung des Konsums trotz eindeutig eingetretener körperlicher, psychischer und sozialer Folgeschäden
  • Vernachlässigung anderer Vergnügungen und Interessen zugunsten des Konsums der psychoaktiven Substanz
  • Gewöhnung an diese Substanz und Dosiserhöhung (Toleranzbildung)
  • Körperliche und/oder psychische Entzugserscheinungen bei Beendigung oder Reduktion der Einnahme der psychoaktiven Substanz (nicht bei allen Substanzen)
Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.