Erkennungsmerkmale einer Abhängigkeitserkrankung
Betroffene Personen, egal ob Suchtkranke selbst oder Menschen aus deren Umfeld, sollten darüber informiert sein, welche Merkmale für eine Abhängigkeitserkrankung bezeichnend sind (am Beispiel der Substanzabhängigkeit):
- Starker Wunsch nach einer psychoaktiven Substanz
- Kontrollverlust über die Menge und das Ende des Konsums
- Fortführung des Konsums trotz eindeutig eingetretener körperlicher, psychischer und sozialer Folgeschäden
- Vernachlässigung anderer Vergnügungen und Interessen zugunsten des Konsums der psychoaktiven Substanz
- Gewöhnung an diese Substanz und Dosiserhöhung (Toleranzbildung)
- Körperliche und/oder psychische Entzugserscheinungen bei Beendigung oder Reduktion der Einnahme der psychoaktiven Substanz (nicht bei allen Substanzen)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.