Fachstellen für Suchtprävention

Die Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen erfolgt in Österreich großteils auf lokaler und regionaler Ebene. Eine zentrale Rolle im Bereich der Primär- und Sekundärprävention spielen die Fachstellen für Suchtprävention, die in allen Bundesländern eingerichtet sind.

Das umfangreiche Angebot finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Fachstellen:

Burgenland:
Fachstelle Suchtprävention

Kärnten:
Landesstelle Suchtprävention

Niederösterreich:
Suchtprävention – Fachstelle für Prävention

Oberösterreich:
Institut Suchtprävention – pro mente

Salzburg:
akzente – Fachstelle für Suchtprävention

Steiermark:
VIVID – Fachstelle für Suchtprävention

Tirol:
kontakt+co – Suchtprävention Jugendrotkreuz – Fachstelle für Suchtprävention

Vorarlberg:
SUPRO – Gesundheitsförderung und (Sucht-)Prävention

Wien:
Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination – Fachstelle für Suchtprävention

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.