Zusammensetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Es stehen drei Anwältinnen/Anwälte in der Gleichbehandlungsanwaltschaft – gegliedert nach dem Grund und Bereich der Diskriminierung – zur Verfügung.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen

  • bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber,
  • informieren über die rechtlichen Mittel und
  • unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich zur Beratung an diese Anwältin/diesen Anwalt in der Arbeitswelt in Wien sowie an die Regionalanwältinnen/die Regionalanwälte in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz zu wenden.

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt

Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.

Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

Personen, die sich in sonstigen Bereichen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund des Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an diese Anwältin/diesen Anwalt zu wenden.

Seit Juli 2017 sind auch die Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig. 

Das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW)

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.