Allgemeines zu Universitäten
Viele Entscheidungen und Überlegungen müssen schon vor dem Beginn eines Studiums getroffen werden, etwa die richtige Wahl von Studium und Studienort.
Ein Überblick über die aktuell angebotenen Studienrichtungen sowie zahlreiche Weiterbildungsangebote bzw. Universitätslehrgänge finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Als nächster Schritt ist die Zulassung zu den jeweiligen Studien zu beachten.
Für Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihr Studium (teilweise) in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an Inländerinnen/Inländer eine Beihilfe zum Ausgleich des Studienbeitrags gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.
Nähere Informationen zu Studieren in der EU finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.