Dauerauftrag

Regelmäßige Überweisungen eines gleich bleibenden Betrags zu einem fixen Termin, wie z.B. die Bezahlung der Miete oder die Überweisung von Kreditraten, können mittels Dauerauftrag einfach und verlässlich erledigt werden. Der Dauerauftrag wird eingerichtet, indem die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Für die Beauftragung und die Änderung von Daueraufträgen werden von den meisten Banken Spesen verlangt. Daher lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags nur bei längerfristigen Verpflichtungen.

Sobald eine Überweisung im Rahmen eines Dauerauftrages vom Konto abgebucht wurde, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber direkt mit der Zahlungsempfängerin/dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.