Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Allgemeine Hinweise zur Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
- Erziehung – Gewalt ist keine Lösung
- Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
Aktuelle Informationen über Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Erziehung, spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.