Beihilfen und Unterstützungen der Bundesländer für einkommensschwächere Familien
Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Eltern und ihren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen und andere Unterstützungen an.
Die Bundesländer Kärnten und Vorarlberg unterstützen beispielsweise einkommensschwächere Familien in Form des Familienzuschusses.
Familien mit Neugeborenen werden in vielen Bundesländern zusätzliche Unterstützungen angeboten.
Weiters haben Familien mit dem Familienpass die Möglichkeit, neben den vielfältigen Familienförderungen auch Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten zu erlangen. Diese Vergünstigungskarte wird von einigen Bundesländern mit unterschiedlichsten Bezeichnungen und unter bestimmten Bedingungen gewährt. Je nach Bundesland können Sie den Antrag auf Familienpass auch online stellen.
Der Familienbeihilfe-Rechner der Arbeiterkammer berechnet in zwei Schritten die Höhe der Familienbeihilfe.
Informationen zu Beihilfen erhalten Sie bei den Ämtern der Landesregierungen.
Auch Hilfsorganisationen (wie z.B. die Familienhilfe der Caritas, die Volkshilfe Österreich oder das Hilfswerk Österreich) bieten für die Zeit im Spital und die ersten Wochen daheim Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Kosten dafür zur Gänze oder zum Teil von Bundesländern und Gemeinden übernommen werden.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.