Betreuung und Pflege in Einrichtungen
Allgemeine Informationen
Wenn Erziehungsberechtigte von der Pflege und Betreuung eines Kindes mit (schwerster) Behinderung zu Hause vorübergehend oder dauerhaft überfordert sind, können sie je nach individuellem Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise in Form von:
- ambulanter Unterstützung (Familienbegleitung) zu Hause
- Kurzzeit-Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften): im Notfall, aber auch zur Entlastung z.B. an einzelnen Tagen, am Wochenende oder in den Ferien
- längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
Informieren Sie sich im jeweiligen Bundesland, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen Sie bzw. Ihr Kind dafür erfüllen müssen/muss.
Zuständige Stelle
Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft
Zusätzliche Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.