Vereine
Was habe ich beim Gründen und Führen eines Vereins zu beachten?
- Allgemeines zum Vereinswesen
- Besteuerung von Vereinen und Spendenabsetzbarkeit
- Haftung
- Mitglieder des Vereins
- Namhaftmachung einer/eines E-Government-Berechtigten
- Organe des Vereins
- Vereinsstatuten
- Änderung der Vereinsstatuten
- Vereinsauflösung – behördlich
- Vereinsgründung
- Vereinsregister – Auskunft, Abfrage
- Vertretung des Vereins
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 26.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.