Allgemeines zu artgerechter Hundehaltung

Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.

Schmerzen verursachende Halsbänder (wie etwa Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) oder elektrisierende sowie chemische Dressurgeräte dürfen nicht verwendet werden.

Bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsbehörden oder des Bundesheeres dürfen Korallenhalsbänder von besonders geschulten Leuten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit verwendet werden.

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Bitte geben Sie die Chipnummer in die Suchfunktion der Heimtierdatenbank ein, um zu überprüfen, ob Ihr Hund schon registriert ist! Weitere Informationen zur Chippflicht und zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "FAQ Chippflicht".

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.