Führerschein und Kfz-Verwendung im Ausland
- Zollrechtliche Bestimmungen
- Führerschein in der EU
- Führerschein außerhalb der EU
- Verkehrsstrafen im Ausland
- Übersiedlung mit dem eigenen Kraftfahrzeug
- Zulassungsverfahren
- Betriebserlaubnis (Typenschein, Einzelgenehmigung)
- Neuwagen mit EU-Typgenehmigung
- Gebrauchtwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Aktuelle Informationen über Kfz-Verwendung im Ausland, Führerschein in der EU, internationaler Führerschein, Verkehrsstrafen im Ausland, Übersiedlung etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.