Gleichbehandlung
- Allgemeines zur Gleichbehandlung
- Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
- Gleichbehandlung in sonstigen Bereichen
- Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft
- Institutionen zur Durchsetzung von Gleichbehandlung
- Ansprüche bei Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz
- Durchsetzung der Rechtsansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz
Für Jugendliche gibt es ausführliche Informationen zu diesem Thema unter "Chancengleichheit für junge Frauen und junge Männer".
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (BKA) bietet einen Informationsbereich (BKA) sowie ein Melde- und Kontaktformular (BKA). Mit dem Melde- und Kontaktformular können Diskriminierungen mit namentlicher Nennung oder ohne namentliche Nennung (also anonym) gemeldet werden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft dokumentiert auch Vorfälle, die ihr durch Zeuginnen/Zeugen gemeldet werden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.