Allgemeines zu sozialen Diensten

Allgemeine Informationen

Mithilfe sozialer Dienste können Menschen mit Pflegebedarf nach deren eigenen Bedürfnissen betreut werden. Soziale Dienste werden über Gemeinden und soziale Organisationen angeboten.

Zu den sozialen Diensten zählen

  • mobile Dienste (z.B. Essen auf Rädern),
  • ambulante Dienste (z.B. Psychosozialer Dienst),
  • teilstationäre Dienste (z.B. Tageszentren),
  • stationäre Dienste (z.B. Alten- und Pflegeheime).

Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so werden dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten, etwa die Kosten für Alten- und Pflegeheime, erfahren Sie direkt bei den Anbietern. 

Voraussetzungen

Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden. Sie können auch durch Trägerorganisationen erbracht werden (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe).

Hinweis:

Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.