Allgemeines zum Grundwehrdienst

Zur Ableistung des Grundwehrdienstes können alle tauglichen männlichen österreichischen Staatsbürger bis zu ihrem 35. Geburtstag einberufen werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie bereits vorher für einen vor dem 35. Geburtstag liegenden Zeitpunkt einberufen wurden. Nach Abschluss des Stellungsverfahrens wird die Eignung zum Wehrdienst durch Beschluss festgestellt.

Achtung:

Wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, müssen Sie unverzüglich Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber informieren. Falls Sie Arbeitslosengeld beziehen, teilen Sie dies der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) mit.

Sind Sie am Antritt des Grundwehrdienstes verhindert, teilen Sie dies unverzüglich dem zugewiesenen Verband mit. Den Verhinderungsgrund müssen Sie beweisen können.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.