Verhältniswahlrecht
Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.
Ziel des Verhältniswahlrechts ist, die Mandate verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen zu vergeben. Dabei werden zunächst alle Wählerstimmen zusammengezählt und anschließend berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien erhalten. Durch das Verfahren soll allen politischen Kräften von zahlenmäßig erheblicher Bedeutung Sitze im Parlament gesichert werden.
In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Um eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, gilt für Nationalratswahlen eine Mindestgrenze für die Zuweisung eines Mandates: Sofern eine wahlwerbende Partei nicht in einem Regionalwahlkreis ein Mandat ("Grundmandat") erzielt, muss sie mindestens vier Prozent der in ganz Österreich abgegebenen Stimmen erzielen, um Mandate zu erhalten.
Weitere Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.