Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
Allgemeine Informationen
Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.
Kosten
Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:
- Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
- Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 100 Euro.
Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Berechtigten innerhalb angemessener, ein Jahr nicht erheblich übersteigender Frist nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses keinen Antrag, so muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
- Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG)
- Gerichtsgebührengesetz (GGG)
- Außerstreitgesetz (AußStrG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
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Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
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Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.