Neuapostolische Kirche in Österreich – Eintritt

Allgemeine Informationen

Der Eintritt in die Neuapostolische Kirche in Österreich erfolgt ohne formalen Antrag, d.h. bei der Aufnahme in diese Religionsgesellschaft muss von Eintretenden kein Formular ausgefüllt werden.

Der eigentliche Aufnahmeakt findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt: Wurden Eintretende bereits einmal getauft, wird die Taufe bestätigt. Wer noch nicht getauft wurde, erhält eine Erwachsenentaufe. Auf Wunsch wird eine Taufbestätigung ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.