Partnerschaftsurkunde
Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Partnerschaftsurkunde enthält
- die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
- ihr Geschlecht,
- den Tag und Ort ihrer Geburt,
- den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
- die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
- das Datum der Ausstellung und
- den Namen der Beamtin/des Beamten.
Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen können dem Namen beigefügt werden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.