Allgemeines zur Suchtprävention

Die Suchtprävention ist ein Teil der allgemeinen Gesundheitsförderung; sie richtet sich nicht mehr ausschließlich auf die Entstehung oder Verschlechterung einer Abhängigkeitserkrankung.

Das vorrangige Ziel der professionalisierten Suchtprävention ist die Stärkung und Förderung der allgemeinen Lebenskompetenzen wie etwa der psychischen und sozialen Fähigkeiten (Stabilität, Selbstständigkeit, Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien etc.) und die Schaffung einer gesundheitsförderlichen Umwelt.

Suchtpräventive Maßnahmen sollen keine einmaligen Aktionen sein, sondern langfristig und kontinuierlich geplant und eingesetzt werden. Die Präventionsprogramme beginnen bereits im Kindergarten- und Volksschulalter und setzen sich dann zielgruppenspezifisch fort.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.