Einfuhr von Waren nach Österreich und Zoll
Was darf ich unangemeldet über die Grenze führen? Wofür gibt es Beschränkungen oder Verbote?
- Einfuhr von Tieren, Pflanzen und sonstigen Waren aus Nicht-EU-Ländern
- Einfuhr von Tieren, Pflanzen und sonstigen Waren aus EU-Ländern
- Mitnahme von Alkoholika nach Österreich
- Mitnahme von Arzneimitteln nach Österreich
- Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU
- Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU
- Mitnahme von Tabakwaren nach Österreich
Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.