Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).

Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).

Hinweis:

Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.

Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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