Allgemeines zur Therapie

Zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung (Sucht) gibt es verschiedene Therapieformen, die nicht miteinander konkurrieren, sondern einander ergänzen. Im Laufe einer Therapie einer Patientin/eines Patienten können sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt werden. Die Bedürfnisse der Patientin/des Patienten können sich während einer Therapie wandeln, sodass ein Wechsel der Therapieform erforderlich werden kann.

Es wird zwischen stationärer und ambulanter Therapie, Lang- und Kurzzeittherapie sowie begleitenden, abstinenzorientierten und substituierenden Maßnahmen unterschieden.

Hinweis:

Es sollte mit jeder zu behandelnden Person gemeinsam eine für sie individuell abgestimmte Behandlungskette geplant werden!

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.