Allgemeines zur Therapie
Zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung (Sucht) gibt es verschiedene Therapieformen, die nicht miteinander konkurrieren, sondern einander ergänzen. Im Laufe einer Therapie einer Patientin/eines Patienten können sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt werden. Die Bedürfnisse der Patientin/des Patienten können sich während einer Therapie wandeln, sodass ein Wechsel der Therapieform erforderlich werden kann.
Es wird zwischen stationärer und ambulanter Therapie, Lang- und Kurzzeittherapie sowie begleitenden, abstinenzorientierten und substituierenden Maßnahmen unterschieden.
Es sollte mit jeder zu behandelnden Person gemeinsam eine für sie individuell abgestimmte Behandlungskette geplant werden!
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.