Studentenwohnungen

Studierende in Wien haben die Möglichkeit, eine günstige Wohnung über das "Studentenwohnungsservice" (SWS) zu beantragen. Das SWS mietet geeignete Wohnungen an, die dann möbliert für jeweils ein Jahr vermietet werden. Bei positivem Studienerfolg wird der Wohnplatzvertrag verlängert.

Voraussetzungen sind neben angemessenem Studienerfolg (bei Studienanfängerinnen/Studienanfängern genügt das Maturazeugnis) die Offenlegung der elterlichen Einkommensverhältnisse und etwaiger persönlicher Einkünfte der/des Studierenden.

Nähere Informationen zu günstigen Wohnungsmöglichkeiten finden sich auf den Seiten des Studentenwohungsservice (SWS). Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

Letzte Aktualisierung: 19.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.