Checkliste Unterlagen und Dokumente in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zu Unterlagen und Dokumenten für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema
Detailinformationen
Erledigt
gültiges Reisedokument Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.  
Personaldokumente Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sollten nach Österreich mitgenommen werden.  
e-card Nicht auf Dokumente zum Versicherungsschutz, wie z.B. eine e-card oder ein vergleichbares Formular, vergessen!  
Unterlagen Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern diese für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich.  
Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung dienen einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe.  
Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.