Wahlzeuge
Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.
Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.