Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern
Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.
Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2024 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.