Fahrraddiebstahl – Tipps zur Vorbeugung

Jahr für Jahr verschwinden in Österreich tausende Fahrräder. Ein Hauptgrund dafür ist, dass viele Fahrräder nicht oder nur schlecht gesichert abgestellt werden und somit eine leichte Beute darstellen.

Um einen Diebstahl schon im Vorhinein zu verhindern bzw. Fahrräder leichter auffindbar zu machen, ist Folgendes empfehlenswert:

  • Fahrräder im Freien – sofern vorhanden – an einem fix verankerten Gegenstand (z.B. Straßenlaterne) befestigen.
  • Fahrräder, wenn möglich, in einem versperrbaren Raum (Fahrradabstellraum) abstellen. Auch hier das Fahrrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen!
  • Fahrräder auf stark frequentierten Plätzen, bei Dunkelheit auf hell beleuchteten Plätzen abstellen.
  • Das Fahrrad nicht immer am selben Ort abstellen.
  • Alle wesentlichen Merkmale wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Kennzeichen aufschreiben (vorzugsweise im Fahrradpass).
  • Das Fahrrad gut versperren, am besten mit einem Bügel- oder Panzerkabelschloss. Je schwerer und massiver das Schloss ist, desto besser.
  • Teures Zubehör mitnehmen, keine Wertgegenstände in Radtaschen oder am Gepäckträger lassen.
  • Bei Elektrofahrrädern den Akku versperren oder mitnehmen.
  • Werkzeuge aus der Satteltasche nehmen. Diebinnen/Diebe könnten es zum Knacken der Sicherung verwenden.
  • Bei Transport auf dem Autodach abschließbare Träger verwenden.
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.