Landespolizeidirektion

Mit 1. September 2012 wurden die bisherigen Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden durch neun Landespolizeidirektionen mit Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt ersetzt.

Die Landespolizeidirektionen (LPD) übernehmen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich bestimmte Aufgaben (z.B. Vereinsbehörde, Waffenbehörde, Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen etc.).

In Österreich gibt es folgende Landespolizeidirektionen:

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.