Landespolizeidirektion
Mit 1. September 2012 wurden die bisherigen Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden durch neun Landespolizeidirektionen mit Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt ersetzt.
Die Landespolizeidirektionen (LPD) übernehmen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich bestimmte Aufgaben (z.B. Vereinsbehörde, Waffenbehörde, Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen etc.).
In Österreich gibt es folgende Landespolizeidirektionen:
- Landespolizeidirektion Burgenland (BMI)
- Landespolizeidirektion Kärnten (BMI)
- Landespolizeidirektion Niederösterreich (BMI)
- Landespolizeidirektion Oberösterreich (BMI)
- Landespolizeidirektion Salzburg (BMI)
- Landespolizeidirektion Steiermark (BMI)
- Landespolizeidirektion Tirol (BMI)
- Landespolizeidirektion Vorarlberg (BMI)
- Landespolizeidirektion Wien (BMI)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.