Hausnotrufsysteme

In Notfällen kann eine rasche Verständigung von Rettungskräften Leben retten. Besonders ältere Menschen, die alleine leben, können in die Lage kommen, beispielsweise nach einem Sturz in ihrer Wohnung das Telefon nicht mehr erreichen zu können und vielleicht tagelang ohne Hilfe ausharren zu müssen.

Um solche Situationen zu verhindern, gibt es eine Reihe von Notrufsystemen ("Hausnotruf", "Heimnotruf", "Seniorenalarm"), die es Ihnen ermöglichen, nur durch einen Knopfdruck und ohne eine Nummer wählen zu müssen, Hilfe zu holen. Die Sprechverbindung wird automatisch hergestellt.

Letzte Aktualisierung: 06.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.