Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer

Weitere rechtliche Informationen, die von Interesse sein könnten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:

Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Thema Detailinformationen
Gründen Nähere Informationen zur Gründung von Gesellschaften und zur Gründung eines Einzelunternehmens.
Wahlrecht Informationen zum Wahlrecht: Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) und bei Europawahlen.
Straf- und Zivilrecht Informationen zum österreichischen Straf- und Zivilrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Jugendschutz Vorschriften zum Jugendschutz: Das Jugendschutzrecht muss eingehalten werden.
Leben in der Gemeinde Vorschriften und Informationen zum Leben in der Gemeinde: z.B. Bestimmungen zur Hundehaltung, Abfallentsorgung, Schneeräumung etc.
Listenhunde Rechtsvorschriften und Informationen zur Haltung von Listenhunden: Die Vorschriften zur Haltung von Listenhunden müssen beachtet werden.
Hinweis:

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.