Checkliste sonstige gesetzliche Bestimmungen in Österreich für EU-Bürger, sonstige EWR-Bürger und Schweizer
Weitere rechtliche Informationen, die von Interesse sein könnten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:
| Thema | Detailinformationen |
| Gründen | Nähere Informationen zur Gründung von Gesellschaften und zur Gründung eines Einzelunternehmens. |
| Wahlrecht | Informationen zum Wahlrecht: Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) und bei Europawahlen. |
| Straf- und Zivilrecht | Informationen zum österreichischen Straf- und Zivilrecht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
| Jugendschutz | Vorschriften zum Jugendschutz: Das Jugendschutzrecht muss eingehalten werden. |
| Leben in der Gemeinde | Vorschriften und Informationen zum Leben in der Gemeinde: z.B. Bestimmungen zur Hundehaltung, Abfallentsorgung, Schneeräumung etc. |
| Listenhunde | Rechtsvorschriften und Informationen zur Haltung von Listenhunden: Die Vorschriften zur Haltung von Listenhunden müssen beachtet werden. |
Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.