Waffenrecht
Was gilt als Waffe? Wofür brauche ich eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass?
- Kategorien von Schusswaffen
- Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)
- Waffenrechtliche Urkunden
- Verwahrung von Schusswaffen
- Erben von Waffen
- Pfefferspray
- Grenzüberschreitende Mitnahme von Schusswaffen
- Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
- Mitbringen einer Schusswaffe nach Österreich aus einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein im Rahmen einer Reise
- (Dauerhaftes) Verbringen von Schusswaffen innerhalb der EU
- Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten)
- Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Letzte Aktualisierung: 25.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.