Wohnsitz ändern
Online-Services
Wohnsitz ändern
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:
- An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
- Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt
Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.
Die Wohnsitzanmeldung kann innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden. Die Bestätigung der Meldung steht unmittelbar zum Download bereit.
Voraussetzungen für die Nutzung sind:
- ID Austria oder EU Login
- Volljährigkeit
-
Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein.
- Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
- Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.
- Bei Verzug ins Ausland: beachten Sie diese Informationen zur Eintragung in die Wählerevidenz.
Weitere Online-Services
Digitale Amtsservices auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (bmi.gv.at) zum Thema "Meldewesen" (kostenpflichtig):
Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.