Mitnahme von Alkoholika nach Österreich
- Mitnahme von Alkoholika aus anderen EU-Staaten nach Österreich
- Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz
- Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich
- Mitnahme von Alkoholika im Grenzverkehr
Aktuelle Informationen über Mitnahme von Alkoholika nach Österreich aus anderen EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten, aus der EU über die Schweiz, im Grenzverkehr etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.