Schöffe

Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

Schöffen

Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
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    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.