Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigt ist, wem die Obsorge für ein minderjähriges Kind (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) zukommt. Die Erziehung ist ein Teil der Obsorge. In der Regel sind beide Elternteile erziehungsberechtigt (obsorgeberechtigt), es können aber auch nur ein Elternteil oder Pflegeltern oder Adoptiveltern sein. In bestimmten Fällen kann die Kinder- und Jugendhilfe eine geeignete Person vorübergehend mit der Erziehung bzw. Obsorge einen Kindes betrauen, endgültig entscheidet darüber ein Gericht.

Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.